Angaben gemäß  E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz

Arlberg Boardriders Connection

Walter Schmied

Dorfstraße 57

6580 St. Anton am Arlberg

+43 664 46 45 405

walter@abc-snowboarding.at

 

für den Inhalt dieser Homepage verantwortlich: Walter Schmied

 

Mitglied des Tiroler Skilehrerverbandes

Anwendbares Landes-Skischulgesetz: Tiroler Skischulgesetz 1995

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=10000183 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Snowboardschule und dem Kunden folgende AGB´s. Die Tätigkeit von Arlberg Boardriders Connection beinhaltet Dienstleistungen der Erteilung des Unterrichts in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Snowboardens (ohne die Garantie dür die Herbeiführung eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Snowboarden. Darüber hinaus gehende Dienstleistungen, auch wenn sie im Zusammenhang oder in Vorbereitung der Kerndienstleistungen erbracht werden, sind nur nach gesonderter Vereinbarung und allenfalls gesondertem Entgelt geschuldet.

2. Zahlungsbedingungen

Für am Erfüllungsort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt der durchzuführenden Dienstleistung an den Snowboardlehrer unmittelbar zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller ist die Snowboardschule berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

3. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Vertragspartner hat den Snowboardlehrer über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Snowboarden wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Snowboardtechnik und den äüßeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er den Snowboardlehrer über seine körperlichen  Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Snowboardausrüstung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen des Snowboardlehrers zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt den Snowboardlehrer zur unverzüglichen Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen unter Alkohol- oder Drogeneinfluß berechtigt den Snowboardlehrer zur unverzüglichen Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

4. Haftungsbestimmungen 

Die Snowboardschule und der Snowboardlehrer haften nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt oder unmittelbar mit der geschuldeten Tätigkeit im Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.

5. Gewährleistung

Der Snowboardlehrer leistet Gewähr für die Erfüllung der Dienstleistung nach dem Maßstab eines sorgfältigen und umsichtigen Snowboardlehrers, ein Wandlungsanspruch und Anspruch auf die Nachholung des Fehlenden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich und persönlich bekannt zu geben, bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Gewährleistungsanspruch. Schadenersatzansprüche gegen den Snowboardlehrer sind spätestens vier Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen.

6. Rücktritt

Bis 4 Wochen vor Reiseantritt entstehen keine Stornierungskosten. Ab 3 Wochen werden 50 % des Preises verrechnet. Ab 1 Woche vorher 80 %. In den letzten 3 Tagen vor dem Buchungsdatum 100 %. Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird der volle Betrag verrechnet. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung einer Dienstleistung nicht gewährleisten, behält sich die Snowboardschule das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der Absage besteht die Verpflichtung der Snowboardschule, das anteilige Entgelt zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Vertragspartner nicht zu. Bei körperlicher Verhinderung des Vertragspartners hat dieser ein ärztliches Attest über den Grund der Verhinderung vorzulegen, andernfalls wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

7. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Snowboardschule sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

8. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht

9. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die eines  gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.